Die Leistungen von Sozialarbeit im Netz werden in der Regel von dem jeweils zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger oder auch der Pflegekasse finanziert. Die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach der Art der Leistungn und dem notwendigen Assistenzbedarf.
Damit die Kosten übernommen werden können, muss ein entsprechender Antrag beim jeweiligen Sozial- oder Jugendhilfeträger gestellt werden. Die Erforderlichkeit kann durch entsprechende ärztliche Atteste, Entwicklungsberichte oder Bestätigungen, z.B. der Schule, nachgewiesen werden.
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